Nachbesserungen bei „Innen vor Außen“ beantragt.
Mit unserem Antrag soll die Verwaltung beauftragt werden, die Richtlinie zur Stärkung und Entwicklung der Ortsteile und zur Schonung des Außenbereichs so zu überarbeiten, dass bei Sanierung nach Leerstand und Umnutzung von ehemals landwirtschaftlichen oder gewerblich genutzten Gebäuden als neu geschaffener Wohnraum die Richtlinie den Anreiz zur Belebung der Ortskerne und die Beseitigung von Leerständen erfüllt.
Ziel der Richtlinie „Innen vor Außen“ ist es, lebendige Ortskerne zu erhalten und Impulse zur Wiederbelebung von Ortskernen zu geben. Damit einhergehend ist eine größtmögliche Schonung des Außenbereiches und einer Zersiedelung von Ortsrändern soll entgegengewirkt werden.
Bereits die ersten Anträge haben gezeigt, dass die vorhandenen Vorgaben der Richtlinie bei einer Sanierung und Schaffung von neuem Wohnraum nicht greifen, da die Vorgaben für eine Förderung durch den Zeitraum von mindestens fünf Jahren Leerstand und dem Begriff „ortsbildprägend“ sehr eng gesetzt sind. Hier würde z. B. der Begriff: „Prägend für das Ensemble des Ortes“ mehr Entscheidungsspielraum für eine Förderzusage schaffen.
Grundsätzlich sind als Maßstab die Beseitigung von Leerständen und die Umnutzung bisheriger landwirtschaftlich oder gewerblich genutzter Gebäude anzuwenden. Dies unterscheidet sich grundlegend vom reinen Sanierungsfall, bei dem nachweislich kein Leerstand vorhanden ist und somit kein neuer Wohnraum geschaffen wird.
Eine Richtlinie, welche den ursprünglichen Zweck nicht erfüllt, ist aus städteplanerischer Sicht wenig sinnvoll und wird dauerhaft zu Unmut und Unverständnis bei den Antragstellern führen.
Die Gefahr einer Überforderung des städtischen Haushaltes wäre auch nicht gegeben, da die Höhe der eingestellten Haushaltsmittel als Deckelung des Förderprogrammes dienen.