Vororttermin nötig! – Neues Gewerbegebiet muss Anforderungen an Ökologie und Klimaschutz gerecht werden.
Im städtischen Industriegebiet der Kernstadt sind offensichtlich derzeit keine freien Gewerbeflächen für den Erweiterungswunsch von heimischen Firmen verfügbar.
In der Bau- und Verkehrsausschusssitzung im März wurde in nichtöffentlicher Sitzung diese Problematik dargelegt und eine Erweiterung des Gewerbegebietes Richtung Norden vorgeschlagen. Dabei wurde eine Größenordnung von ca. 10 Hektar genannt. Das neue Gewerbegebiet soll allerdings nicht mehr auf dem ursprünglich im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Areal zwischen Bundesstraße und Bahntrasse entstehen, sondern westlich der B25. Diese Flächenverlegung würden wir vor dem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gerne noch einmal diskutieren, da Vor- und Nachteile des Standortes der Abwägung bedürfen. Auch ein Vororttermin wäre wichtig.
Grundsätzlich stehen wir der Ausweisung von Flächen für bereits hier ansässige Firmen positiv gegenüber, wenn dadurch eine Vergrößerung ihrer Betriebe ermöglicht werden kann. Gleichzeitig stehen Flächenausweisungen im Spannungsfeld von Flächen- und Landschaftsverbrauch und sind auch immer unter dem Aspekt zu diskutieren, dass dadurch Produktionsflächen für die Landwirtschaft verloren gehen. Es handelt sich hier um sehr hochwertige und fruchtbare Böden, die dann natürlich der Lebensmittelproduktion entzogen würden. Deshalb ist es wichtig, dass eine moderate Erweiterung ohne Flächenbevorratung zur Sicherung von Arbeitsplätzen angestrebt wird. Das erhöht die Akzeptanz für solche Ausweisungen. Bereits in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschuss wurde von unserer Seite eine Reihe an Vorschlägen eingebracht, wie die Planung eines neuen Gewerbegebietes ausgestaltet werden könnte. Für deren Planung war bisher neben einer großzügigen Verkehrserschließung nur die Parzellierung und Aneinanderreihung von Zweckgebäuden der alleinige Maßstab. Wir sollten im Jahr 2021 für Feuchtwangen hier neue Maßstäbe setzen und das Gebiet ökologisch und energetisch aufwerten. Anzustreben ist eine CO2-neutrale effiziente Energieversorgung der Gebäude und Produktionsstätten. Hierbei ist eine Planung mit Hilfe der Stadtwerke und unter Einbeziehung der Kompetenzen des Hochschulstandortes Feuchtwangen zu erstellen.
Weiter ist ein Lärm- und Sichtschutz vorzusehen, welcher durch entsprechende Bepflanzung teilweise zugleich die Funktion von Ausgleichsmaßnahmen erfüllen könnte. Der Grünordnungsplan für das Gebiet sollte durch Pflanzungen und das Anlegen von naturnahen Bereichen neben ökologischen Kriterien auch die Aufenthaltsqualität für die Beschäftigten erhöhen. Weiterhin sollte das neue Gewerbegebiet mittels eines Fuß- und Radweges erschlossen werden und somit ohne Querung der Bundesstraße erreichbar sein. Die für Parkplätze benötigten Flächen dürfen nicht voll versiegelt werden. Kurzum: 2021 muss die Neuanlage eines Gewerbegebietes Anforderungen an Ökologie und Klimaschutz gerecht werden. Zum einen kann dies ein Vorzeigeprojekt für die Stadt werden, zum anderen sind für Betriebe heute immer mehr Energieeffizienz und nachhaltiges Wirtschaften wichtige Instrumente im Wettbewerb.