Förderantrag für die kommunale Wärmeplanung

Die Stadt Feuchtwangen stellt noch im Jahr 2023 einen Förderantrag beim Bundeswirtschaftsministerium für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung.

Begründung:

Die kommunale Wärmeplanung wird bis 2028 verpflichtend für alle Kommunen in Deutschland kommen. Es ist vorausschauend, schon jetzt die Weichen dafür zu stellen, zumal die Fördergelder des Bundes jetzt sehr hoch sind (90 % bis Dezember 2023) *.

Die Kommunale Wärmeplanung ermöglicht eine detaillierte Bestands- und Potenzialanalyse als Grundlage für die Planung und Umsetzung von Maßnahmen, die auf erneuerbare Energien setzen. Eine strategische Planung der zukünftigen Wärmeversorgung schafft erst die Möglichkeit, regionale Potenziale zu nutzen und sie zu optimieren.

 

Eine frühzeitige Wärmeplanung für Feuchtwangen hat nicht nur den Vorteil einer höheren Förderung der Planungskosten, sondern gibt Bürgerinnen und Bürgern auch Sicherheit bei ihren persönlichen Planungen für die zukünftige Wärmeversorgung. Die Wärmeplanung ist ja auch ein wesentlicher Bestandteil der Dekarbonisierungsstrategie in Feuchtwangen und könnte wegweisend wieder in Zusammenarbeit mit der örtlichen Hochschule erarbeitet werden.

 

Optimal sind Wärmenetze, die Verbraucher und Erzeuger verbinden. Auf der Basis einer detaillierten Bestands- und Potenzialanalyse werden die Wärmeversorgungsstruktur und die Wärmenachfrage räumlich dargestellt. So können kommunale Wärmenetze von verschiedenen Wärmequellen gespeist werden: industrielle und gewerbliche Abwärme, Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpen, Power-to-Heat und noch einige mehr.

Die Wärmenetze sind in jedem Fall zukunftsorientierte Infrastrukturmaßnahmen mit Nachhaltigkeitsgarantie – gerade auch im ländlichen Raum. Zum Teil ist diese Nutzung gegenüber der Einzelversorgung dann deutlich effizienter und kostengünstiger. 

Bei der Erstellung von Wärmekonzepten sollen die Bürgerinnen und Bürger möglichst von Anfang an umfassend über die Vorbereitung und Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung informiert und eingebunden werden. Sie sind es, die ihre Häuser und Wohnungen später an neue Heizsysteme anschließen lassen.

*Seit 1. November 2022 ist die novellierte „Kommunalrichtlinie“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in Kraft, die die kommunale Wärmeplanung als Förderschwerpunkt enthält. Die Förderbedingungen sind sehr attraktiv: Bis zum 31. Dezember 2023 können Kommunen für diesen Schwerpunkt 90 % Förderung erhalten, finanzschwache Kommunen sogar 100 %. Ab 2024 sinken die Fördersätze auf 60 bzw. 80 %. Gefördert wird die Erstellung kommunaler Wärmepläne durch externe Dienstleister. 

https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie/erstellung-einer-kommunalen-waermeplanung#links_downloads